Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, stößt schnell auf ein Thema, das viele unterschätzen: die Wartezeit. Dabei handelt es sich um den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem ersten Leistungsanspruch – also die Phase, in der die Versicherung zwar bereits bezahlt wird, aber noch keine Kosten übernimmt. Gerade bei geplanten Behandlungen wie Zahnersatz, Implantaten oder Inlays kann eine fehlende Planung teuer werden.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Wartezeiten gezielt umgehen oder minimieren. Viele Anbieter gewähren beispielsweise einen sofortigen Versicherungsschutz bei Unfällen, während für planbare Behandlungen häufig Wartezeiten von drei bis acht Monaten gelten. Wer im Jahr 2026 eine Behandlung plant, sollte daher frühzeitig handeln und die Vertragsbedingungen verschiedener Tarife sorgfältig vergleichen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
⏱ Typische Wartezeit: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen.
🚨 Ausnahme Unfall: Bei unfallbedingten Zahnschäden entfällt die Wartezeit in der Regel vollständig – Schutz besteht oft ab dem ersten Tag.
📋 Tipp: Behandlungen, die bereits beim Zahnarzt diagnostiziert oder geplant wurden, sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – unbedingt vor Vertragsabschluss prüfen.
Zahnversicherung und Wartezeiten: Was du wissen musst
Wer eine Zahnversicherung abschließt, sollte sich bereits vor Vertragsabschluss intensiv mit dem Thema Wartezeiten auseinandersetzen, denn diese können je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. In den meisten Fällen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bevor erste Leistungen in Anspruch genommen werden können, während für umfangreichere Behandlungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie oft sogar acht Monate oder mehr gewartet werden müssen. Ähnlich wie bei der Frage, welche gesundheitlichen Besonderheiten bei der Wahl der richtigen Versicherungsleistungen berücksichtigt werden sollten, ist es auch bei der Zahnversicherung wichtig, den eigenen Bedarf genau zu kennen. Wer die Wartezeiten strategisch plant und rechtzeitig handelt, vermeidet böse Überraschungen und kann im Ernstfall tatsächlich von den vereinbarten Leistungen profitieren.
Welche Wartezeiten gibt es bei der Zahnversicherung?
Bei einer Zahnversicherung gibt es je nach Versicherer und Tarif unterschiedliche Wartezeiten, die Versicherte kennen sollten, bevor sie einen Leistungsfall erwarten. Die häufigste Form ist die allgemeine Wartezeit, die in der Regel drei Monate ab Vertragsbeginn beträgt und für die meisten Leistungen gilt. Für aufwendigere Behandlungen wie Zahnersatz, Implantate oder Kieferorthopädie kann die Wartezeit deutlich länger ausfallen und bis zu acht Monate betragen. Manche Versicherer sehen zudem spezifische Wartezeiten für bestimmte Leistungsarten vor, etwa gesonderte Fristen für Parodontosebehandlungen oder umfangreiche prothetische Versorgungen. Wer die Zahnversicherung Österreich abschließen möchte, sollte die jeweiligen Wartezeiten der einzelnen Tarife sorgfältig vergleichen, um böse Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden.
Warum verlangen Versicherer überhaupt Wartezeiten?

Versicherungen sind Unternehmen, die wirtschaftlich handeln – und Wartezeiten bei der Zahnversicherung dienen ihnen in erster Linie als Schutz vor sogenannter Antiselektion. Damit ist gemeint, dass Menschen eine Versicherung oft erst dann abschließen, wenn bereits ein konkreter Behandlungsbedarf absehbar ist, was für den Versicherer ein hohes finanzielles Risiko darstellt. Durch festgelegte Wartezeiten von häufig drei bis acht Monaten stellen die Anbieter sicher, dass Versicherte nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss teure Leistungen in Anspruch nehmen, ohne jemals nennenswerte Beiträge eingezahlt zu haben. Wer die Wartezeiten clever einplant – am besten in einem ruhigen Lebensabschnitt, in dem man nach dem Alltag wirklich abschalten kann – verschafft sich einen klaren Vorteil und vermeidet böse Überraschungen beim nächsten Zahnarztbesuch.
So planst du Wartezeiten bei der Zahnversicherung richtig
Um Wartezeiten bei der Zahnversicherung richtig zu planen, solltest du deinen aktuellen Zahnstatus und anstehende Behandlungen vor Vertragsabschluss genau kennen. Wer beispielsweise bereits weiß, dass in absehbarer Zeit eine Krone oder ein Implantat fällig ist, sollte die Police so früh wie möglich abschließen, damit die Wartezeit von meist acht Monaten rechtzeitig abläuft. Besonders praktisch: Einige Anbieter verzichten auf Wartezeiten bei Unfällen oder akuten Notfallbehandlungen, sodass du zumindest in diesen Fällen sofort abgesichert bist. Notiere dir das genaue Datum deines Vertragsbeginns und plane geplante Zahnarzttermine entsprechend, um keine Leistungen zu verpassen.
- Schließe die Zahnversicherung frühzeitig ab, bevor konkrete Behandlungen anstehen.
- Die typische Wartezeit beträgt acht Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Manche Tarife bieten keine Wartezeit bei Unfällen oder Notfallbehandlungen.
- Halte das Vertragsbeginn-Datum fest und plane Zahnarzttermine entsprechend.
- Vergleiche Tarife gezielt auf Wartezeit-Regelungen, um die beste Option zu wählen.
Wartezeiten umgehen: Wann ist das möglich?
In bestimmten Situationen ist es möglich, die Wartezeiten bei der Zahnversicherung zu umgehen oder zumindest erheblich zu verkürzen. Viele Versicherer verzichten auf Wartezeiten, wenn der Abschluss der Zahnzusatzversicherung direkt nach dem Ende einer Vorversicherung erfolgt, sodass kein Versicherungsschutz unterbrochen wird. Auch bei Neugeborenen oder Kleinkindern bieten einige Anbieter einen sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit an, da das Risiko vorbestehender Erkrankungen hier naturgemäß gering ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Tarife ohne Wartezeit, die jedoch häufig mit höheren Monatsbeiträgen oder strengeren Gesundheitsfragen verbunden sind und daher sorgfältig geprüft werden sollten. Wer also frühzeitig plant und die Konditionen verschiedener Anbieter vergleicht, kann in vielen Fällen von einem lückenlosen und sofortigen Versicherungsschutz profitieren.
Vorversicherungsnachweis: Wer nahtlos von einer Zahnversicherung zur nächsten wechselt, kann die Wartezeit oft vollständig umgehen.
Tarife ohne Wartezeit: Einige Anbieter bieten sofortigen Schutz an – meist zu höheren Beiträgen oder mit zusätzlichen Gesundheitsfragen.
Kinder profitieren: Für Neugeborene und Kleinkinder entfällt die Wartezeit bei vielen Versicherern automatisch.
Den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung wählen
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung ist so früh wie möglich – am besten, bevor konkrete Behandlungen absehbar sind. Wer bereits weiß, dass in naher Zukunft eine Krone, ein Implantat oder eine Zahnspange ansteht, wird in den meisten Fällen feststellen, dass die Wartezeit von bis zu acht Monaten diese Kosten noch nicht abdeckt. Ähnlich wie beim langfristigen finanziellen Aufbau gilt auch hier: Je früher man mit der Planung beginnt, desto mehr profitiert man am Ende.
Häufige Fragen zu Zahnversicherung Wartezeiten planen
Was ist eine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung und wie lange dauert sie?
Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen der Zahnzusatzversicherung noch nicht in Anspruch genommen werden können. Bei den meisten Tarifen beträgt die allgemeine Wartefrist drei Monate, für Zahnersatz wie Kronen oder Implantate oft acht Monate. In dieser Karenzzeit sind Behandlungen wie Zahnreinigung oder einfache Füllungen häufig bereits abgedeckt. Wer einen bevorstehenden Eingriff plant, sollte den Versicherungsschutz frühzeitig abschließen, um nach Ablauf der Sperrfrist vollständig abgesichert zu sein.
Gibt es Zahnversicherungen ohne Wartezeit?
Ja, einige Anbieter verzichten vollständig auf eine Karenzzeit und gewähren sofortigen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Solche Tarife ohne Wartefrist sind besonders attraktiv, wenn kurzfristig eine Behandlung ansteht. Allerdings gelten häufig Leistungsstaffelungen in den ersten Jahren: Die Erstattungsquote steigt schrittweise an, sodass der volle Leistungsumfang erst nach zwei bis vier Jahren greift. Außerdem sind die monatlichen Beiträge bei sofort wirksamen Tarifen mitunter höher. Ein sorgfältiger Tarifvergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
Wie kann ich die Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung clever umgehen oder verkürzen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestwartezeit lässt sich in der Regel nicht umgehen. Einige Versicherer ermöglichen jedoch einen Wechsel ohne erneute Sperrfrist, wenn bereits ein gleichwertiger Vertrag bestand. Bei einem Zahnzusatzschutz ohne Wartezeit entfällt die Karenzzeit vollständig, dafür greifen oft Jahresobergrenzen. Wer absehbare Behandlungen wie Zahnersatz oder eine Parodontitistherapie hat, sollte den Abschluss so früh wie möglich einplanen, um den Ablauf der Wartefrist optimal zu nutzen.
Welche Leistungen sind typischerweise während der Wartezeit ausgeschlossen?
Während der Karenzzeit sind kostenintensive Behandlungen meist nicht erstattungsfähig. Dazu zählen in der Regel Zahnersatz wie Implantate, Brücken und Kronen sowie Inlays und kieferorthopädische Maßnahmen. Professionelle Zahnreinigung und einfache Füllungen sind hingegen häufig bereits ab Vertragsbeginn abgedeckt. Notfallbehandlungen bei akutem Schmerzgeschehen werden von vielen Versicherern ebenfalls außerhalb der Sperrfrist übernommen. Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Tarif und sollten im Versicherungsschein sorgfältig geprüft werden.
Was passiert mit meiner Wartezeit, wenn ich die Zahnzusatzversicherung wechsle?
Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter beginnt in der Regel eine neue Wartefrist, unabhängig davon, wie lange der vorherige Vertrag bereits bestand. Einige Versicherer bieten jedoch eine Anrechnung der bereits geleisteten Vorversicherungszeit an, sofern der Vorvertrag nachgewiesen werden kann. Um eine erneute Sperrfrist zu vermeiden, empfiehlt es sich, den bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue Versicherungsschutz aktiv ist. Ein nahtloser Übergang schützt vor Versorgungslücken bei der Zahnvorsorge.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung mit Blick auf Wartezeiten abzuschließen?
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist möglichst früh, idealerweise bevor konkrete Behandlungswünsche entstehen. Da die Karenzzeit für Zahnersatz bis zu acht Monate betragen kann, sollte der Versicherungsschutz rechtzeitig aktiviert werden. Auch junge Erwachsene profitieren von günstigen Einstiegsbeiträgen und einem langen Vorsorgehorizont. Wer bereits weiß, dass in absehbarer Zeit eine aufwendige Behandlung wie Implantate oder Zahnspangen ansteht, sollte nicht zögern, sondern den Vertrag sofort abschließen und die Wartefrist ablaufen lassen.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, stößt schnell auf ein Thema, das viele unterschätzen: die Wartezeit. Dabei handelt es sich um den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem ersten Leistungsanspruch – also die Phase, in der die Versicherung zwar bereits bezahlt wird, aber noch keine Kosten übernimmt. Gerade bei geplanten Behandlungen wie Zahnersatz, Implantaten oder Inlays kann eine fehlende Planung teuer werden.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Wartezeiten gezielt umgehen oder minimieren. Viele Anbieter gewähren beispielsweise einen sofortigen Versicherungsschutz bei Unfällen, während für planbare Behandlungen häufig Wartezeiten von drei bis acht Monaten gelten. Wer im Jahr 2026 eine Behandlung plant, sollte daher frühzeitig handeln und die Vertragsbedingungen verschiedener Tarife sorgfältig vergleichen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
⏱ Typische Wartezeit: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 bis 8 Monaten für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen.
🚨 Ausnahme Unfall: Bei unfallbedingten Zahnschäden entfällt die Wartezeit in der Regel vollständig – Schutz besteht oft ab dem ersten Tag.
📋 Tipp: Behandlungen, die bereits beim Zahnarzt diagnostiziert oder geplant wurden, sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – unbedingt vor Vertragsabschluss prüfen.
Zahnversicherung und Wartezeiten: Was du wissen musst
Wer eine Zahnversicherung abschließt, sollte sich bereits vor Vertragsabschluss intensiv mit dem Thema Wartezeiten auseinandersetzen, denn diese können je nach Anbieter und Tarif erheblich variieren. In den meisten Fällen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bevor erste Leistungen in Anspruch genommen werden können, während für umfangreichere Behandlungen wie Zahnersatz oder Kieferorthopädie oft sogar acht Monate oder mehr gewartet werden müssen. Ähnlich wie bei der Frage, welche gesundheitlichen Besonderheiten bei der Wahl der richtigen Versicherungsleistungen berücksichtigt werden sollten, ist es auch bei der Zahnversicherung wichtig, den eigenen Bedarf genau zu kennen. Wer die Wartezeiten strategisch plant und rechtzeitig handelt, vermeidet böse Überraschungen und kann im Ernstfall tatsächlich von den vereinbarten Leistungen profitieren.
Welche Wartezeiten gibt es bei der Zahnversicherung?
Bei einer Zahnversicherung gibt es je nach Versicherer und Tarif unterschiedliche Wartezeiten, die Versicherte kennen sollten, bevor sie einen Leistungsfall erwarten. Die häufigste Form ist die allgemeine Wartezeit, die in der Regel drei Monate ab Vertragsbeginn beträgt und für die meisten Leistungen gilt. Für aufwendigere Behandlungen wie Zahnersatz, Implantate oder Kieferorthopädie kann die Wartezeit deutlich länger ausfallen und bis zu acht Monate betragen. Manche Versicherer sehen zudem spezifische Wartezeiten für bestimmte Leistungsarten vor, etwa gesonderte Fristen für Parodontosebehandlungen oder umfangreiche prothetische Versorgungen. Wer die Zahnversicherung Österreich abschließen möchte, sollte die jeweiligen Wartezeiten der einzelnen Tarife sorgfältig vergleichen, um böse Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden.
Warum verlangen Versicherer überhaupt Wartezeiten?

Versicherungen sind Unternehmen, die wirtschaftlich handeln – und Wartezeiten bei der Zahnversicherung dienen ihnen in erster Linie als Schutz vor sogenannter Antiselektion. Damit ist gemeint, dass Menschen eine Versicherung oft erst dann abschließen, wenn bereits ein konkreter Behandlungsbedarf absehbar ist, was für den Versicherer ein hohes finanzielles Risiko darstellt. Durch festgelegte Wartezeiten von häufig drei bis acht Monaten stellen die Anbieter sicher, dass Versicherte nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss teure Leistungen in Anspruch nehmen, ohne jemals nennenswerte Beiträge eingezahlt zu haben. Wer die Wartezeiten clever einplant – am besten in einem ruhigen Lebensabschnitt, in dem man nach dem Alltag wirklich abschalten kann – verschafft sich einen klaren Vorteil und vermeidet böse Überraschungen beim nächsten Zahnarztbesuch.
So planst du Wartezeiten bei der Zahnversicherung richtig
Um Wartezeiten bei der Zahnversicherung richtig zu planen, solltest du deinen aktuellen Zahnstatus und anstehende Behandlungen vor Vertragsabschluss genau kennen. Wer beispielsweise bereits weiß, dass in absehbarer Zeit eine Krone oder ein Implantat fällig ist, sollte die Police so früh wie möglich abschließen, damit die Wartezeit von meist acht Monaten rechtzeitig abläuft. Besonders praktisch: Einige Anbieter verzichten auf Wartezeiten bei Unfällen oder akuten Notfallbehandlungen, sodass du zumindest in diesen Fällen sofort abgesichert bist. Notiere dir das genaue Datum deines Vertragsbeginns und plane geplante Zahnarzttermine entsprechend, um keine Leistungen zu verpassen.
- Schließe die Zahnversicherung frühzeitig ab, bevor konkrete Behandlungen anstehen.
- Die typische Wartezeit beträgt acht Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
- Manche Tarife bieten keine Wartezeit bei Unfällen oder Notfallbehandlungen.
- Halte das Vertragsbeginn-Datum fest und plane Zahnarzttermine entsprechend.
- Vergleiche Tarife gezielt auf Wartezeit-Regelungen, um die beste Option zu wählen.
Wartezeiten umgehen: Wann ist das möglich?
In bestimmten Situationen ist es möglich, die Wartezeiten bei der Zahnversicherung zu umgehen oder zumindest erheblich zu verkürzen. Viele Versicherer verzichten auf Wartezeiten, wenn der Abschluss der Zahnzusatzversicherung direkt nach dem Ende einer Vorversicherung erfolgt, sodass kein Versicherungsschutz unterbrochen wird. Auch bei Neugeborenen oder Kleinkindern bieten einige Anbieter einen sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit an, da das Risiko vorbestehender Erkrankungen hier naturgemäß gering ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Tarife ohne Wartezeit, die jedoch häufig mit höheren Monatsbeiträgen oder strengeren Gesundheitsfragen verbunden sind und daher sorgfältig geprüft werden sollten. Wer also frühzeitig plant und die Konditionen verschiedener Anbieter vergleicht, kann in vielen Fällen von einem lückenlosen und sofortigen Versicherungsschutz profitieren.
Vorversicherungsnachweis: Wer nahtlos von einer Zahnversicherung zur nächsten wechselt, kann die Wartezeit oft vollständig umgehen.
Tarife ohne Wartezeit: Einige Anbieter bieten sofortigen Schutz an – meist zu höheren Beiträgen oder mit zusätzlichen Gesundheitsfragen.
Kinder profitieren: Für Neugeborene und Kleinkinder entfällt die Wartezeit bei vielen Versicherern automatisch.
Den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung wählen
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnversicherung ist so früh wie möglich – am besten, bevor konkrete Behandlungen absehbar sind. Wer bereits weiß, dass in naher Zukunft eine Krone, ein Implantat oder eine Zahnspange ansteht, wird in den meisten Fällen feststellen, dass die Wartezeit von bis zu acht Monaten diese Kosten noch nicht abdeckt. Ähnlich wie beim langfristigen finanziellen Aufbau gilt auch hier: Je früher man mit der Planung beginnt, desto mehr profitiert man am Ende.
Häufige Fragen zu Zahnversicherung Wartezeiten planen
Was ist eine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung und wie lange dauert sie?
Eine Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen der Zahnzusatzversicherung noch nicht in Anspruch genommen werden können. Bei den meisten Tarifen beträgt die allgemeine Wartefrist drei Monate, für Zahnersatz wie Kronen oder Implantate oft acht Monate. In dieser Karenzzeit sind Behandlungen wie Zahnreinigung oder einfache Füllungen häufig bereits abgedeckt. Wer einen bevorstehenden Eingriff plant, sollte den Versicherungsschutz frühzeitig abschließen, um nach Ablauf der Sperrfrist vollständig abgesichert zu sein.
Gibt es Zahnversicherungen ohne Wartezeit?
Ja, einige Anbieter verzichten vollständig auf eine Karenzzeit und gewähren sofortigen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Solche Tarife ohne Wartefrist sind besonders attraktiv, wenn kurzfristig eine Behandlung ansteht. Allerdings gelten häufig Leistungsstaffelungen in den ersten Jahren: Die Erstattungsquote steigt schrittweise an, sodass der volle Leistungsumfang erst nach zwei bis vier Jahren greift. Außerdem sind die monatlichen Beiträge bei sofort wirksamen Tarifen mitunter höher. Ein sorgfältiger Tarifvergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
Wie kann ich die Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung clever umgehen oder verkürzen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestwartezeit lässt sich in der Regel nicht umgehen. Einige Versicherer ermöglichen jedoch einen Wechsel ohne erneute Sperrfrist, wenn bereits ein gleichwertiger Vertrag bestand. Bei einem Zahnzusatzschutz ohne Wartezeit entfällt die Karenzzeit vollständig, dafür greifen oft Jahresobergrenzen. Wer absehbare Behandlungen wie Zahnersatz oder eine Parodontitistherapie hat, sollte den Abschluss so früh wie möglich einplanen, um den Ablauf der Wartefrist optimal zu nutzen.
Welche Leistungen sind typischerweise während der Wartezeit ausgeschlossen?
Während der Karenzzeit sind kostenintensive Behandlungen meist nicht erstattungsfähig. Dazu zählen in der Regel Zahnersatz wie Implantate, Brücken und Kronen sowie Inlays und kieferorthopädische Maßnahmen. Professionelle Zahnreinigung und einfache Füllungen sind hingegen häufig bereits ab Vertragsbeginn abgedeckt. Notfallbehandlungen bei akutem Schmerzgeschehen werden von vielen Versicherern ebenfalls außerhalb der Sperrfrist übernommen. Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Tarif und sollten im Versicherungsschein sorgfältig geprüft werden.
Was passiert mit meiner Wartezeit, wenn ich die Zahnzusatzversicherung wechsle?
Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter beginnt in der Regel eine neue Wartefrist, unabhängig davon, wie lange der vorherige Vertrag bereits bestand. Einige Versicherer bieten jedoch eine Anrechnung der bereits geleisteten Vorversicherungszeit an, sofern der Vorvertrag nachgewiesen werden kann. Um eine erneute Sperrfrist zu vermeiden, empfiehlt es sich, den bestehenden Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue Versicherungsschutz aktiv ist. Ein nahtloser Übergang schützt vor Versorgungslücken bei der Zahnvorsorge.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Zahnzusatzversicherung mit Blick auf Wartezeiten abzuschließen?
Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist möglichst früh, idealerweise bevor konkrete Behandlungswünsche entstehen. Da die Karenzzeit für Zahnersatz bis zu acht Monate betragen kann, sollte der Versicherungsschutz rechtzeitig aktiviert werden. Auch junge Erwachsene profitieren von günstigen Einstiegsbeiträgen und einem langen Vorsorgehorizont. Wer bereits weiß, dass in absehbarer Zeit eine aufwendige Behandlung wie Implantate oder Zahnspangen ansteht, sollte nicht zögern, sondern den Vertrag sofort abschließen und die Wartefrist ablaufen lassen.








