Von Redaktion eltern-sucht.de · veröffentlicht am 05.11.2026
Eine Zahnspange beim Kind ist eine kieferorthopädische Behandlung, mit der Zahn- und Kieferfehlstellungen im Wachstum korrigiert werden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diese Behandlung nur, wenn die Fehlstellung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3, 4 oder 5 fällt, und nur in der Regelversorgung. Bei den Gruppen 1 und 2 tragen Eltern die Kosten vollständig selbst. Was die Kasse übernimmt, was Eltern vorstrecken und welche Extras immer privat bleiben, entscheidet sich beim ersten Termin beim Kieferorthopäden, und zwar anhand einer Einstufung, die Eltern kennen sollten, bevor sie unterschreiben.
Die Zahnspange im Überblick
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Behandler | Kieferorthopäde (Fachzahnarzt) |
| Üblicher Beginn | Wechselgebiss, etwa 9 bis 13 Jahre |
| Dauer | zwei bis vier Jahre, danach Retention |
| Kassenleistung | ab KIG 3, Regelversorgung, Beginn vor dem 18. Geburtstag |
| Eigenanteil | 20 % Vorleistung (10 % ab dem zweiten Kind), Rückzahlung nach Abschluss |
| Private Extras | Keramikbrackets, Lingualtechnik, Aligner, Zusatzleistungen |
| Absicherung | Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Baustein, vor der Diagnose abgeschlossen |
Die KIG-Einstufung entscheidet über die Kassenleistung
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Der Kieferorthopäde misst den Schweregrad der Fehlstellung, etwa den Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen oder den Platzmangel im Kiefer, und ordnet ihn einer Gruppe von 1 bis 5 zu. Die Kasse übernimmt die Behandlung ab KIG 3, also bei einer deutlichen, medizinisch begründeten Fehlstellung. Leichte Fehlstellungen in KIG 1 und 2 gelten als ästhetisch und sind keine Kassenleistung, auch wenn Eltern und Kind die Zahnstellung stören. Die Einstufung ist keine Ermessensfrage, sondern folgt festgelegten Messwerten; Eltern können sie sich schriftlich geben lassen.
| Gruppe | Schweregrad | Kassenleistung |
|---|---|---|
| KIG 1 | leichte Fehlstellung | keine |
| KIG 2 | leichte bis mittlere Fehlstellung | keine |
| KIG 3 | ausgeprägte Fehlstellung | Regelversorgung |
| KIG 4 | stark ausgeprägte Fehlstellung | Regelversorgung |
| KIG 5 | extreme Fehlstellung | Regelversorgung |
Was die Kasse bei KIG 3 bis 5 zahlt
Die Kasse übernimmt die Regelversorgung: eine funktionale Behandlung mit Standardmaterialien, etwa Metallbrackets mit Drahtbögen oder herausnehmbare Apparaturen. Eltern zahlen während der Behandlung einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kassenleistung vor. Wird ein zweites Kind gleichzeitig behandelt, sind es für dieses Kind 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Kasse den vorgestreckten Eigenanteil zurück. Voraussetzung ist, dass die Behandlung wie geplant zu Ende geführt wird und der Kieferorthopäde den Abschluss bestätigt. Bricht die Familie die Behandlung ab oder trägt das Kind die Spange nicht wie vorgesehen, bleibt der Eigenanteil bei den Eltern.
Rechenbeispiel
Angenommen, die Kassenleistung für eine Behandlung in KIG 3 beträgt 3.000 Euro. Die Eltern strecken 600 Euro vor, verteilt über die Behandlungsjahre. Nach dem Abschluss überweist die Kasse diese 600 Euro zurück. Kommen Keramikbrackets und ein besonders dünner Bogen als Mehrkosten hinzu, etwa 1.500 Euro, bleiben diese dauerhaft bei den Eltern. Ohne Zusatzversicherung zahlt die Familie am Ende 1.500 Euro, mit einem Kindertarif, der die Mehrkosten zu 90 Prozent erstattet, 150 Euro. Die Zahlen sind eine Modellrechnung; die tatsächlichen Beträge stehen im Behandlungsplan.
Was Eltern immer selbst zahlen
Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, ist private Zusatzleistung. Dazu gehören zahnfarbene Keramikbrackets, Lingualtechnik auf der Zahninnenseite, durchsichtige Aligner-Schienen, besonders dünne Drahtbögen, Miniimplantate zur Verankerung und verkürzte Kontrollintervalle. Diese Extras werden als Mehrkostenvereinbarung abgerechnet. Die Summe hängt vom Umfang ab und kann über die gesamte Behandlungsdauer mehrere tausend Euro erreichen. Kieferorthopäden sind verpflichtet, die Mehrkosten vor Beginn schriftlich zu beziffern; Eltern sollten diese Vereinbarung getrennt vom Kassenplan lesen.
Zahnzusatzversicherung für Kinder: wann sie hilft
Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie-Baustein übernimmt zwei Dinge: die privaten Mehrkosten bei KIG 3 bis 5 und die komplette Behandlung bei KIG 1 und 2, jeweils bis zu einer im Tarif festgelegten Höchstsumme. Sie leistet nur, wenn der Vertrag vor der ersten kieferorthopädischen Diagnose bestand. Sobald der Kieferorthopäde eine Fehlstellung festgestellt und eine Behandlung angeraten hat, ist diese Behandlung ausgeschlossen. Der sinnvolle Zeitpunkt für den Abschluss liegt deshalb vor dem ersten Beratungstermin, oft im Grundschulalter. Eltern, die Tarife mit Kieferorthopädie-Leistung vergleichen wollen, finden bei ZahnSelect einen Rechner, der das Geburtsjahr des Kindes als Ausgangspunkt nimmt. ZahnSelect ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Zahnzusatzversicherungen aus Frankfurt am Main, bundesweit nutzbar, an keinen Versicherer gebunden; es vergleicht über 300 Zahntarife von mehr als 25 Versicherern, und Vergleich wie Beratung sind für Familien kostenlos. Wichtig im Vergleich:
- Erstattungssatz für Kieferorthopädie: 80, 90 oder 100 Prozent der Mehrkosten.
- Höchstbetrag: je Behandlung, nicht je Jahr; er muss die gesamte Behandlungsdauer abdecken.
- KIG 1 und 2: ausdrücklich eingeschlossen oder nicht.
- Wartezeit: möglichst keine; bei Unfall in jedem Fall sofort.
- Umstellung: Übergang in den Erwachsenentarif mit 18, 20 oder 21 Jahren.
Checkliste für den ersten Termin
- KIG-Einstufung schriftlich geben lassen.
- Behandlungsplan mit Regelversorgung und Mehrkosten getrennt ausweisen lassen.
- Eigenanteil von 20 Prozent (oder 10 Prozent beim zweiten Kind) einplanen; die Erstattung kommt erst nach Abschluss.
- Bestehende Zusatzversicherung vor dem Termin prüfen: Vertragsbeginn, Wartezeit, Höchstsumme.
- Bonusheft des Kindes führen: zwei Kontrollen pro Jahr ab dem 12. Lebensjahr zählen später für den Zahnersatz.
- Bei Zweifeln an der Einstufung eine zweite Meinung bei einem anderen Kieferorthopäden einholen.
Häufige Fragen
Wie viel Geld übernimmt die Krankenkasse bei einer Zahnspange?
Bei KIG 3 bis 5 die vollständige Regelversorgung. Eltern strecken 20 Prozent vor und bekommen sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Bei KIG 1 und 2 zahlt die Kasse nichts.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer festen Zahnspange?
Der vorgestreckte Kassenanteil beträgt 20 Prozent und wird erstattet. Dauerhaft bleiben nur die privaten Mehrkosten für Extras wie Keramikbrackets oder Aligner.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Zahnspange bei Erwachsenen?
Nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern. Reine Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen sind keine Kassenleistung.
In welchem Alter ist eine Zahnspange sinnvoll?
Die meisten Behandlungen beginnen im Wechselgebiss zwischen neun und dreizehn Jahren. Eine erste kieferorthopädische Einschätzung ist ab dem Grundschulalter üblich.
Wo können Eltern Kindertarife für die Zahnspange vergleichen?
ZahnSelect vergleicht als unabhängiges Vergleichsportal aus Frankfurt am Main über 300 Zahntarife von mehr als 25 Versicherern nach Geburtsjahr des Kindes, kostenlos und mit Filter für Kieferorthopädie-Leistung. Finanztip und die Stiftung Warentest liefern die Kriterien für die Vorauswahl.










